Maklergutschein vom Jobcenter

 

Man kann jedem, der über längeren Zeitraum hinweg eine Wohnung gesucht, jedoch keinen adäquaten Wohnraum gefunden hat nur empfehlen sich einen Maklergutschein ausstellen zu lassen.

Dazu muss man im allgemeinen Nachweise für eine vergebliche Suche vorlegen, sprich, man sollte die Wohnungsanzeigen aufbewahren von den Wohnungen, die man besichtigt hat, und vermerken wann die Besichtigung war und warum man die wohnung nicht erhalten hat.

Ein anderer Weg ist es eine besondere Bedürftigkeit feststellen zu lassen

Wichtig!! Der Sachbearbeiter muss erst zustimmen, dann kann man eine vom Makler verwaltete Wohnung anmieten bzw. vorschlagen. Wenn man das nicht hat wird die Wohnung von der Leistungsabteilung abgelehnt.

Ich habe dazu mal in die Dienstanweisung des Jobcenters Düsseldorf geschaut.
Hier der entsprechende Auszug(gefunden auf www.Tacheles-sozialhilfe.de 

 

Gruß Axel

 

 

14.4 Maklerprovision

Eine Maklerprovision ist nur dann zu übernehmen, wenn

a) im Einzelfall bei einer besonderen sozialen Problemlage und

b) nach vergeblicher Wohnungssuche festgestellt wird, dass eine Wohnung ohne Makler nicht gefunden werden kann. Ein genereller Anspruch auf die Übernahme einer Maklerprovision besteht ausdrücklich

nicht.

Soweit nicht zusätzlich zum Leistungsbezug eine besondere soziale Problemlage erkennbar ist, die den Antragsteller bei der Wohnungssuche nachhaltig beeinträchtigt, ist davon auszugehen, dass eine Wohnung ohne Makler angemietet werden kann. Bei bereits von der Zentralen Fachstelle des Amtes für soziale Sicherung und Integration betreuten Wohnungsnotfällen wird sowohl das Vorhandensein einer besonderen sozialen Problemlage als auch eine vergebliche Wohnungssuche von dort bescheinigt. Entsprechendes gilt für die in der Wohnungslosenhilfe tätigen Wohlfahrtsverbände, soweit die Antragsteller von dort im Rahmen einer Wohnungsproblematik bereits betreut werden.

Im Übrigen können zur Feststellung einer besonderen sozialen Problemlage die sonstigen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, der Bezirkssozialdienst des Jugendamtes oder die sozialen Dienste des Gesundheitsamtes  hinzugezogen werden, wenn entsprechende Erkenntnisse nicht anders zu gewinnen sind. Das gilt insbesondere, wenn die Antragsteller dort bereits über einen längeren Zeitraum betreut werden. Hinsichtlich der Prüfung, ob eine vergebliche Wohnungssuche vorliegt, wird auf die bei  Ziffer 12.7 (Nachweis über eine umfangreiche Wohnungssuche) genannten Nachweise verwiesen. Die dortigen Hinweise sind vor allem dann entsprechend anzuwenden, wenn eine vergebliche Wohnungssuche nicht anders glaubhaft gemacht beziehungsweise nachvollzogen werden kann.

Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne Vorauszahlung für die Betriebskosten (Nettokaltmiete), plus Mehrwertsteuer. Mieter müssen den Makler aber nur bezahlen, wenn Mieter und Makler einen so genannten Maklervertrag abgeschlossen haben, in dem die Tätigkeit des Wohnungsvermittlers und dessen Provision vereinbart wird,

- der Makler eine Mietwohnung nachgewiesen oder vermittelt hat und

- der Mietvertrag über die vermittelte Wohnung oder nachgewiesene

Wohnung auch tatsächlich abgeschlossen worden ist. Die Provision wird also nur dann fällig, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat.

 

Quelle:

http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-D-sseldorf1---19.08.2009.pdf