Maklergutschein
vom Jobcenter
Man kann jedem, der über längeren Zeitraum hinweg eine
Wohnung gesucht, jedoch keinen adäquaten Wohnraum gefunden hat nur
empfehlen sich einen Maklergutschein ausstellen zu lassen.
Dazu muss man im allgemeinen Nachweise für eine vergebliche
Suche vorlegen, sprich, man sollte die Wohnungsanzeigen aufbewahren von den
Wohnungen, die man besichtigt hat, und vermerken wann die Besichtigung war und
warum man die wohnung nicht erhalten hat.
Ein anderer Weg ist es eine besondere Bedürftigkeit
feststellen zu lassen
Wichtig!! Der Sachbearbeiter muss erst zustimmen, dann kann man
eine vom Makler verwaltete Wohnung anmieten bzw. vorschlagen. Wenn man das
nicht hat wird die Wohnung von der Leistungsabteilung abgelehnt.
Ich habe dazu mal in die Dienstanweisung des Jobcenters
Düsseldorf geschaut.
Hier der entsprechende Auszug(gefunden auf www.Tacheles-sozialhilfe.de
Gruß Axel
14.4 Maklerprovision
Eine Maklerprovision ist nur
dann zu übernehmen, wenn
a) im Einzelfall bei einer
besonderen sozialen Problemlage und
b) nach vergeblicher
Wohnungssuche festgestellt wird, dass eine Wohnung ohne Makler nicht gefunden
werden kann. Ein genereller Anspruch auf die Übernahme einer
Maklerprovision besteht ausdrücklich
nicht.
Soweit nicht zusätzlich
zum Leistungsbezug eine besondere soziale Problemlage erkennbar ist, die den
Antragsteller bei der Wohnungssuche nachhaltig beeinträchtigt, ist davon
auszugehen, dass eine Wohnung ohne Makler angemietet werden kann. Bei bereits
von der Zentralen Fachstelle des Amtes für soziale Sicherung und
Integration betreuten Wohnungsnotfällen wird sowohl das Vorhandensein
einer besonderen sozialen Problemlage als auch eine vergebliche Wohnungssuche
von dort bescheinigt. Entsprechendes gilt für die in der
Wohnungslosenhilfe tätigen Wohlfahrtsverbände, soweit die
Antragsteller von dort im Rahmen einer Wohnungsproblematik bereits betreut
werden.
Im Übrigen können
zur Feststellung einer besonderen sozialen Problemlage die sonstigen
Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, der Bezirkssozialdienst des
Jugendamtes oder die sozialen Dienste des Gesundheitsamtes hinzugezogen
werden, wenn entsprechende Erkenntnisse nicht anders zu gewinnen sind. Das gilt
insbesondere, wenn die Antragsteller dort bereits über einen längeren
Zeitraum betreut werden. Hinsichtlich der Prüfung, ob eine vergebliche
Wohnungssuche vorliegt, wird auf die bei Ziffer 12.7 (Nachweis über eine umfangreiche
Wohnungssuche) genannten Nachweise verwiesen. Die dortigen Hinweise sind vor
allem dann entsprechend anzuwenden, wenn eine vergebliche Wohnungssuche nicht
anders glaubhaft gemacht beziehungsweise nachvollzogen werden kann.
Die Maklerprovision darf
höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne Vorauszahlung für die
Betriebskosten (Nettokaltmiete), plus Mehrwertsteuer. Mieter müssen den
Makler aber nur bezahlen, wenn Mieter und Makler einen so genannten
Maklervertrag abgeschlossen haben, in dem die Tätigkeit des
Wohnungsvermittlers und dessen Provision vereinbart wird,
- der Makler eine Mietwohnung
nachgewiesen oder vermittelt hat und
- der Mietvertrag über
die vermittelte Wohnung oder nachgewiesene
Wohnung auch tatsächlich
abgeschlossen worden ist. Die Provision wird also nur dann fällig, wenn
der Makler erfolgreich gearbeitet hat.
Quelle:
http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-D-sseldorf1---19.08.2009.pdf